Cholesterin und Co e.V.

Patientenorganisation für Patienten mit Familiärer Hypercholesterinämie oder anderen schweren genetischen Fettstoffwechselstörungen

Lipoprotein-Apherese

Bei der Lipoprotein-Apherese handelt es sich um ein Blutreinigungsverfahren ähnlich einer Dialyse, bei dem aus dem Blut Blutfette wie LDL-Cholesterin und Lipoprotein(a) effektiv entfernt werden können.

Die Apherese erfolgt extrakorporal, das heißt außerhalb des Körpers. Es bedarf an beiden Armen venöse Zugänge (Ellebeuge oder Unterarm), um das Blut durch eine Nadel aus dem Körper zu transportieren. Auf der einen Seite läuft das Blut in das Apheresesystem hinein. Mit Hilfe verschiedener technischer Trennprinzipien werden das LDL-Cholesterin und auch das Lp(a) maschinell aus dem Blut entfernt. Das vom LDL-Cholesterin bzw. Lp(a) befreite Blut wird danach direkt wieder in den Körper zurückgeführt.

Die Lipoprotein-Apherese muss in der Regel einmal pro Woche durchgeführt werden, da das LDL-Cholesterin und das Lp(a) relativ schnell – in der Regel innerhalb von 7 Tagen – wieder auf das voherige Niveau ansteigen. Eine Sitzung dauert etwa 1,5 bis 3 Stunden. Bei jeder Apherese ist eine Absenkung von LDL-Cholesterin und Lipoprotein(a) von mindestens 60 % und bis zu 80 % möglich. Sie ist ein sicheres, hochwirksames und sehr gut verträgliches Verfahren. Um insgesamt eine ausreichende Absenkung zu erzielen, müssen cholesterinsenkende Medikamente weiter eingenommen werden. Daher ersetzt die Lipoprotein-Apherese nicht die medikamentöse Therapie.

Gefäßzugänge

Es bestehen diverse Möglichkeiten, das lebensrettende Verfahren individuell anzupassen. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass ein Shunt benötigt wird. Bei einem Shunt werden eine Vene und eine Arterie operativ miteinander verbunden, um den Blutfluss in der Vene und damit auch die Größe der Vene zu erhöhen. Um die Gefäße für die Behandlung vorzubereiten, sollten vor der Behandlung mindestens 0,5 Liter Wasser getrunken werden. Eine zusätzliche Möglichkeit um die Gefäße vorzubereiten, ist das Warmhalten des Punktion-Armes, zum Beispiel mit einer Wärmflasche bzw. Reiben des Armes. Zusätzliches Venentraining (zum Beispiel mit einem kleinen Softball) können die Qualität und den Durchmesser der Arterien und Venen verbessern. Die Lipid-Apherese ist grundsätzlich nicht schmerzhaft. Daher kann dieses Verfahren unter Umständen auch schon im Kleinkindalter zur Anwendung kommen. Schwerwiegende Nebenwirkungen sind bei der Apheresebehandlung nicht bekannt. In seltenen Fällen werden leichte Übelkeit und ein abfallender Blutdruck beschrieben.

Notwendigkeit der Lipid-Apherese

Die Behandlung einer Fettstoffwechselstörung mittels der Lipoprotein-Apherese ist erforderlich bei
– Patienten mit familiärer Hypercholesterinämie in homozygoter Ausprägung
– Patienten mit schwerer Hypercholesterinämie, bei denen grundsätzlich mit einer über zwölf Monate dokumentierten maximalen diätetischen und medikamentösen Therapie das LDL-Cholesterin nicht ausreichend gesenkt werden kann
– Patienten mit isolierter Lp(a)-Erhöhung > 60 mg/dl und LDL-Cholesterin im Normbereich sowie gleichzeitig klinisch und durch bildgebende Verfahren dokumentierter progredienter kardiovaskulärer Erkrankung (koronare Herzerkrankung, periphere arterielle Verschlusskrankheit oder zerebrovaskuläre Erkrankungen)
– einer besonderen Risikokonstellation für atherosklerotische Erkrankungen und kardiovaskulären Komplikationen.

Auch bei der selten auftretenden Unverträglichkeit von lipidsenkenden Medikamenten kann eine Lipoprotein-Apheresetherapie sinnvoll sein.
Eine besondere Risikokonstellation sind Personen mit erhöhten Lipoprotein(a) (höher als 60 mg/dl) bei fortgeschrittener Gefäßerkrankung, die für eine Lipidapherese in Frage kommen, da eine medikamentöse Absenkung von Lipoprotein(a) ist zur Zeit nicht möglich.

Ob eine Lipoprotein-Apherese notwendig ist, kann nur der behandelnde Arzt abhängig vom Gesamtrisikoprofil beurteilen. Im Falle einer Behandlungs-Notwendigkeit und unter der Voraussetzung, dass der Patient sein Einverständnis gegeben hat, muss der Arzt einen Antrag zur Kostenübernahme bei der zuständigen Kommission der Kassenärztlichen Vereinigung stellen. Für die Indikationsstellung der Lipoprotein-Apherese gibt es die Richtlinie „Methoden vertragsärztlicher Versorgung“, in der das Vorgehen festgelegt ist.

Antragsstellung und Kostenübernahme des Verfahrens

Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist gesetzlich geregelt. Da das Verfahren kostenintensiv ist, gilt es zu begutachten, ob alle anderen möglichen therapeutischen Maßnahmen umgesetzt wurden und eine Erreichung des Therapieziels ausschließlich durch eine zusätzliche Behandlung mit der Lipoprotein-Apherese möglich ist. Dafür sind folgende Instanzen zu durchlaufen:

Der behandelnde Arzt sieht die Notwendigkeit der Lipoprotein-Apherese gegeben.
Eine schriftliche Einwilligung des Patienten zur Behandlung mit der Lipoprotein-Apherese muss vorliegen.
Ein Kardiologe, Angiologe oder Neurologe muss ein schriftliches Votum verfasst haben und ein lipidologisches Gutachten für die Lipoprotein-Apherese muss vorliegen.

Die Antragstellung erfolgt durch den die Apherese durchführenden Arzt mit allen Unterlagen bei der Kassenärztlichen Vereinigung des jeweiligen Bundeslandes. Die Entscheidung, ob die Apherese genehmigt wird, erfolgt durch eine Apheresekommission.
Stimmt die Apheresekommission der Apheresebehandlung zu, so erteilt die jeweilige Krankenkasse die Kostenübernahme in der Regel für ein Jahr. Eine Fortsetzung der Behandlung ist möglich, muss aber jedes Jahr neu beantragt werden.

Apherese-Praxis ausfindig machen

In unserem geschützten Mitgliederbereich finden Sie eine interaktive Karte mit ca. 400 Apherese Praxen und Zentren, die nach Postleitzahl gesucht werden können.

Urlaub mit Apheresebehandlung

Die Apheresebehandlung steht einem Urlaub grundsätzlich nicht im Weg. Die Lipidapherese wird in allen deutschen Bundesländern angeboten.
Ungefähr vier Wochen vor dem Urlaubsantritt sollten Sie Ihre Lipidambulanz über einen Urlaub informieren und bei der Ferienapherese einen Termin vereinbaren. Welche Apheresezentren in Deutschland auch eine sogenannte Ferienapherese anbietet können Sie auf der jeweiligen Webseite der Apheresepraxis erfahren.

Beachtet werden muss allerdings, ob die Kosten der Apherese übernommen werden. Dies sollte vor dem Urlaubsantritt mit der Krankenkasse geklärt werden.

Wenn Ihr Urlaubsziel nicht in Deutschland liegt, sollten Sie Rücksprache mit Ihrem Arzt halten, ob Ihr Gesundheitszustand ein längeres Aussetzen der Lipidapherese zulässt. Nicht jedes Urlaubsziel hat eine so flächendeckende Versorgung mit Apheresezentren, darauf sollte vor der Buch geachtet werden, wenn die Apherese auch im Urlaub weitergeführt werden sollte.