Nach einem Ereignis, das ich 2009 hatte, und das mich fast die gesamte Sehkraft an einem Auge kostete, wurde ich in der Fettstoffwechselambulanz des Klinikums München auf wesentlich potentere Mittel umgestellt als es meine bisherigen waren; ich bekam Rosuvastatin und Nikotinsäure. Seitdem ist mein LDL-Wert bei ca. 100. Ich war sehr glücklich, als ich 2009 diese ersten guten Messwerte erhielt – meine Werte waren zuvor bei ca. 200-250.
Umso empörter war ich, als 2010 mein Rosuvastatin-Medikament plötzlich nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt wurde. Die Krankenkasse begründete diese Entscheidung damit, andere Statine würden den gleichen Zweck erfüllen.
Ich legte der Krankenkasse zwei mehrseitige ärztliche Atteste vor, die genau ausführten, dass es in meinem speziellen Fall NICHT egal wäre, welche Medikamente ich nähme. Gerade unter diesen anderen Medikamenten waren meine Werte zu schlecht und deshalb hatte mein Ereignis stattgefunden. Ich bat um eine „Einzelfallprüfung“: Die Krankenkassen haben die gesetzliche Möglichkeit, im Rahmen einer Einzelfallprüfung zu beschließen, bei besonders gefährdeten Patienten bestimmte Medikamente doch zu bezahlen. Die Krankenkasse lehnte alle meine Anträge ab. Zur Begründung wurde angegeben, dass der gesetzliche Rahmen keine Möglichkeit vorsähe, mir das Medikament zu bezahlen. Was nicht stimmt.
Dank einer Empfehlung meiner behandelnden Ärztin erhielt ich die Adresse einer Anwältin, die sich sehr auf dem Gebiet der „medizinischen Ungerechtigkeiten“ engagiert. Diese vertritt mich nun beim Sozialgericht. Seit Mitte 2010 findet ein Briefwechsel zwischen der Krankenkasse, dem Sozialgericht und meiner Anwältin statt. Durch Verzögerungs- und Hinhaltetaktik (das Motto der Krankenkasse scheint zu lauten: „Alle 3 Monate einen Brief“) hat es die Krankenkasse bisher geschafft, Zeit zu gewinnen – ich zahle mein Rosuvastatin-Medikament immer noch selbst.
Immerhin sind wir nun so weit, dass meine Anwältin im Laufe der Monate alle Ausflüchte der Krankenkasse dahingehend ausgeräumt hat, dass demnächst vom Sozialgericht eine Entscheidung gefällt werden muss. Es steht nun hoffentlich endlich die geforderte Einzelfallprüfung an – deren Ziel ist, dass ich als Höchstrisikopatientin erkannt werde, bei der Rosuvastatin als das bestmögliche Mittel zur Behandlung eingesetzt werden muss. Es muss entschieden werden, dass Rosuvastatin in meinem Fall nicht durch andere, weniger potente Mittel ersetzt werden kann. In diesem Fall muss die Krankenkasse dann zahlen.
Mein Rosuvastatin-Medikament kostet mich alle 4 Monate knappe EUR 300,00, die ich aus der eigenen Tasche bezahle.
Ich war sehr froh, als ich über CholCo einen weiteren Betroffenen kennen lernte, der beim Sozialgericht ebenfalls auf Einzelfallprüfung klagt – auch seine Werte sind mit Rosuvastatin bedeutend besser als mit anderen Medikamenten. Ich hoffe, dass wir, die Betroffenen, über CholCo verstärkt auf diese Problematik aufmerksam machen und vielleicht sogar dazu beitragen können, dass die Rosuvastatine frei gegeben werden – denn Statin ist eben nicht gleich Statin!
Detaillierte Infos erhalten Sie unter dem Punkt „Patientenaustausch“ im Forum „Klage gegen die Krankenkasse“.